Mitgliedsantrag
Erst ab dem 01. Juli 2024 kann die Zulassung zur Anbauvereinigung gemäß dem Cannabisgesetz beantragt werden. Bis zur Zulassung als Anbauvereinigung gem. KCanG werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben, die Mitgliedschaft ist bis zur Zulassung als Anbauvereinigung unverbindlich.
Zur Mitgliederverwaltung und Anmeldeverfahren verwenden wir das System „Cannanas“!