SACHINFORMATIONEN ZU HASCHISCH
Was ist Haschisch?
Haschisch ist das abgesonderte Harz der Cannabispflanze. Diese Definition ergibt sich unmittelbar aus § 1 Nummer 5 des Konsumcannabisgesetzes.
Umgangssprachlich wird Haschisch häufig auch als Hasch bezeichnet.
Anders als Marihuana besteht Haschisch nicht unmittelbar aus den getrockneten Blüten und blütennahen Blättern der Cannabispflanze. Es wird aus den harzhaltigen Bestandteilen der Pflanze gewonnen und kann sich deshalb hinsichtlich Konsistenz, Zusammensetzung und Wirkstoffgehalt deutlich von Cannabisblüten unterscheiden.
Was ist der Unterschied zwischen Haschisch und Marihuana?
Das Konsumcannabisgesetz unterscheidet zwischen zwei Formen:
Marihuana bezeichnet die getrockneten Blüten und blütennahen Blätter der Cannabispflanze.
Haschisch bezeichnet das abgesonderte Harz der Cannabispflanze, in Form einer Filtration.
Beide Formen fallen unter den gesetzlichen Begriff Cannabis. Wirkstoffgehalte können sich je nach Pflanze, Herstellung und Charge erheblich unterscheiden. Maßgeblich sind deshalb immer die konkreten Analyse- und Produktinformationen der jeweiligen Charge.
Haschisch und Anbauvereinigungen
Zugelassene Anbauvereinigungen dürfen Cannabis ausschließlich im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes gemeinschaftlich anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.
Die Weitergabe ist nur in Reinform zulässig. Dazu gehören Marihuana und Haschisch. Eine freie Abgabe an Nichtmitglieder, ein Verkauf wie in einem Geschäft oder eine Lieferung an Verbraucher ist nicht vorgesehen.
Der Cannabas-Club e. V. ist eine zugelassene Anbauvereinigung nach § 11 KCanG. Die vereinsinternen Abläufe unterliegen gesetzlichen Vorgaben zur Dokumentation, Mengenbegrenzung, persönlichen Weitergabe sowie zum Jugend- und Gesundheitsschutz.
Darf Haschisch in Anbauvereinigungen weitergegeben werden?
Ja, zugelassene Anbauvereinigungen dürfen Haschisch und Marihuana im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes gemeinschaftlich anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. Eine Abgabe an Nichtmitglieder oder ein Verkauf ist nicht erlaubt.
Wie sollten Mitglieder mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten umgehen?
Haschisch kann je nach Ausgangsmaterial und Verarbeitung unterschiedliche Konzentrationen von THC und CBD enthalten. Rückschlüsse allein aus Farbe, Geruch oder Konsistenz sind nicht zuverlässig. Mitglieder sollten deshalb die chargenbezogenen Angaben beachten und insbesondere bei unbekanntem Wirkstoffgehalt zurückhaltend vorgehen. Ein Konsum durch Minderjährige ist verboten. Auch für Erwachsene bestehen gesundheitliche Risiken, insbesondere bei hoch konzentrierten Produkten, häufigem Konsum oder der Kombination mit anderen Substanzen.
Wie schützt der Cannabas-Club e.V. Minderjährige?
Der Cannabas-Club e. V. verbindet den gemeinschaftlichen Eigenanbau mit Aufklärung, Dokumentation und Prävention. Minderjährige haben keinen Zugang zur Mitgliedschaft oder zur Weitergabe von Cannabis. Informationen zu Risiken, Beratungsstellen und verantwortungsvollem Umgang finden sich im Bereich Cannabis-Prävention.
Informationen: Cannabas-Club e.V. aus Köln.