Viele Erwachsene in Deutschland zögern weiterhin, einem Cannabis Social Club (CSC) beizutreten, obwohl diese seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) rechtlich zugelassen sind. Ein häufig genannter Grund ist die Sorge, persönliche Daten könnten an staatliche Behörden weitergegeben werden.
Der von der Bezirksregierung Köln zugelassene Cannabas-Club e. V. aus Köln stellt klar:
Nach § 26 Absatz 2 Konsumcannabisgesetz bleiben die persönlichen Daten der einzelnen Mitglieder gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde anonym.
In Rücksprache mit der zuständigen Zulassungsbehörde wurde bestätigt, dass keine personenbezogenen Mitgliederdaten an die Behörde übermittelt werden.
Zwar ist der Verein – wie jeder eingetragene Verein – verpflichtet, die Daten seiner Mitglieder intern zu verwalten. Diese Daten dienen jedoch ausschließlich der vereinsinternen Organisation und der Einhaltung gesetzlicher Pflichten. Eine Weitergabe von Namen, Adressen oder sonstigen personenbezogenen Informationen an Behörden erfolgt nicht.
„Der Schutz der Privatsphäre unserer Mitglieder ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen“, erklärt der Vorstand des Cannabas-Club e. V. in Köln „Das Konsumcannabisgesetz sieht gerade keine individuelle Meldung von Mitgliedern an die Aufsichtsbehörde vor.“
Nach Einschätzung des Vereins trägt diese Klarstellung dazu bei, bestehende Vorbehalte abzubauen und sachlich über legale Alternativen zum illegalen Schwarzmarkt zu informieren. Cannabis Social Clubs unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben und ermöglichen eine kontrollierte, transparente und rechtssichere Vereinsstruktur – ohne Eingriffe in die persönliche Privatsphäre der Mitglieder.
Weitere Informationen zur rechtlichen Ausgestaltung von Cannabis Social Clubs und zur Vereinsarbeit finden sich auf der Website des Cannabas-Club e. V. in Köln.